Krankentagegeldversicherung - ab 97,20 Euro monatlich

Finanzielle Sicherheit trotz Gesundheitsreform - Das Krankengeld der DKV

  • Unbegrenzte Leistungsdauer - auch an Sonn- und Feiertagen, steuerfrei
  • Flexible Wahl des Leistungsbeginns
  • Möglichkeit zur Anpassung an die allgemeine Einkommensentwicklung

Seit 1. Januar 2009* haben Selbstständige, die gesetzlich versichert sind, ihren Anspruch auf Krankengeld verloren. Das bedeutet bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit hat der Selbstständige die finanziellen Belastungen selber aufzufangen. Der Gesetzgeber verpflichtet die Krankenkassen zwar dazu, einen Krankengeld-Wahltarif für Selbstständige anzubieten, doch der Abschluss ist mit erheblichen Nachteilen verbunden. Entscheidet sich der Versicherte für den Krankengeld Tarif, bindet er sich für drei Jahre an die entsprechende GKV und verliert sein Sonderkündigungsrecht im Fall der Beitragserhöhung. Eine langfristige Sicherheit zum günstigen Preis ist somit nicht gewährleistet.

Mit der privaten Krankentagegeld Versicherung der DKV bleiben Sie unabhängig, genießen absolute Sicherheit im Krankheitsfall und können auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit allen finanziellen Verpflichtungen nachkommen. DKV Versicherte können frei wählen, wie hoch das Krankengeld sein soll und ob es bereits ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit oder erst später ausgezahlt werden soll. Passen Sie den Tarif einfach Ihren individuellen Erfordernissen an! Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, das Krankentagegeld und somit auch die monatlichen Beiträge im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu ändern. Eine einseitige Änderung der Konditionen ist nicht möglich, somit sind plötzliche Änderungen ausgeschlossen.

 

Mit der Krankengeld Versicherung der DKV können Sie sich und Ihre Selbstständigkeit günstig und zuverlässig schützen. Als Freiberufler oder Selbstständiger können Sie Sonderkonditionen für Ihre Krankentagegeldversicherung erhalten. Ob dies auch für Sie zutrifft, sagt Ihnen Ihr Ansprechpartner.

 

Bitte füllen Sie das Kontaktformular aus und ergänzen noch Ihren Beruf.









 

* Freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherte Selbstständige und Freiberufler haben nach derzeitiger Gesetzeslage ihre Ansprüche auf Krankengeld seit dem 1. Januar 2009 grundsätzlich verloren.