Krankentagegeldversicherung - ab 97,20 Euro monatlich

Finanzielle Sicherheit trotz Gesundheitsreform - Das Krankengeld der DKV

  • Unbegrenzte Leistungsdauer - auch an Sonn- und Feiertagen, steuerfrei
  • Flexible Wahl des Leistungsbeginns
  • Möglichkeit zur Anpassung an die allgemeine Einkommensentwicklung

Selbstständige in der GKV verlieren Anspruch auf Krankengeld

Selbstständige und Freiberufler müssen sich für den Krankheitsfall absichern. Anders als bei Angestellten gibt es keinerlei Lohnfortzahlung, was bei längerer Arbeitsunfähigkeit zu enormen finanziellen Verlusten führt. Bislang waren Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, durch ein Krankentagegeld abgesichert. Dieser Krankengeldanspruch erlischt Anfang 2009* im Zuge der Gesundheitsreform. Selbstständige haben dann nur noch Anspruch auf Krankengeld, wenn sie sich für einen der Wahltarife in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden. Wie diese alternativen Tarife bei den jeweiligen Kassen aussehen, ist noch nicht klar. Fakt ist aber, dass der Anspruch auf Krankengeld in der GKV künftig mit erheblichen Nachteilen verbunden ist. So geht der Versicherte beispielsweise eine mehrjährige Vertragsbindung ohne Sonderkündigungsrecht ein. Wird die Satzung der GKV in dieser Zeit geändert, kann der Kunde nicht wechseln.

Die DKV bietet selbstständig Erwerbstätigen und Freiberuflern eine günstige und sichere Alternative. Sie gewährt ihren Versicherten den Anspruch auf Krankengeld ohne Einschränkungen und Unsicherheiten. Wählen Sie Ihren Wunschtarif und schon bekommen Sie im Krankheitsfall finanzielle Unterstützung, die den Verdienstausfall auffängt! Bei der DKV haben Sie - je nach Vereinbarung - bereits ab dem vierten Tag Anspruch auf Krankengeld. Die Leistungen sind vertraglich festgeschrieben und können nicht einseitig von der DKV geändert werden. Gleichzeitig haben Sie jedoch die Möglichkeit, Ihren Tarif im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu ändern und neuen persönlichen oder geschäftlichen Umständen anzupassen. Sie genießen absolute Wahlfreiheit von Anfang an, binden sich nicht langfristig und sind dennoch perfekt abgesichert! Nutzen Sie unseren Tarifrechner, um noch heute ein auf Sie persönlich zugeschnittenes, günstiges Angebot zu erhalten!

 









 
 

* Freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherte Selbstständige und Freiberufler haben nach derzeitiger Gesetzeslage ihre Ansprüche auf Krankengeld seit dem 1. Januar 2009 grundsätzlich verloren.