Ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe
Die DKV bietet Freiberuflern und Selbstständigen einen sicheren finanziellen Schutz bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Stellen Sie noch heute Ihren Antrag, um künftig einen angemessenen Einkommensausgleich zu erhalten, wenn die Einnahmen krankheitsbedingt ausbleiben. Das Krankengeld der DKV erhalten Sie zeitlich unbegrenzt, auch für Sonn- und Feiertage. Die Auszahlungen sind steuerfrei. Mit dem Antrag auf Krankengeld und dem Abschluss der Versicherung ist gewährleistet, dass laufende Kosten abgedeckt sind und Rechnungen bezahlt werden können, wenn Sie vorübergehend gesundheitlich nicht in der Lage sind, zu arbeiten.
Auch Selbstständige und Freiberufler, die freiwillig gesetzlich versichert sind, sollten noch vor Jahresende ein privates Krankengeld beantragen, denn im Zuge der Gesundheitsreform verlieren sie ab 2009* den gesetzlichen Anspruch auf Krankentagegeld. Wer ab Januar finanziell abgesichert sein möchte, der muss aktiv einen Antrag auf Krankengeld bei der Kasse stellen. Die entsprechenden Wahltarife binden allerdings für drei Jahre an die GKV und sind mit einem Verzicht auf das Sonderkündigungsrecht verbunden. Stellen Sie den Antrag auf Krankengeld bei der DKV, haben Sie gleich mehrere Vorteile. Sie können sich einen individuellen Tarif und die Höhe des Krankengelds aussuchen, die Beiträge auch während der Laufzeit ändern, behalten ihr Kündigungsrecht und profitieren von der Leistungssicherheit und den günstigen Angeboten, die die GKV nicht bieten kann.
Füllen Sie einfach unser Formular aus und schicken Sie den Antrag auf Krankengeld gleich online ab! Mit dem Online Rechner können Sie sofort ermitteln, wie hoch die monatlichen Beiträge ausfallen. Die DKV stellt Freiberuflern darüber hinaus spezielle Gruppenversicherungen zur Verfügung. Wenn Sie das Krankengeld der DKV beantragen, sind Sie ab 2009 trotz Gesundheitsreform zuverlässig und flexibel für den Krankheitsfall abgesichert!
* Freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherte Selbstständige und Freiberufler haben nach derzeitiger Gesetzeslage ihre Ansprüche auf Krankengeld seit dem 1. Januar 2009 grundsätzlich verloren.