Ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe
Selbstständige und Freiberufler haben kaum einmal ein freies Wochenende. Feiertage und Sonntage werden oft dazu genutzt, liegengebliebene Aufträge zu bearbeiten. Auch eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist ausgeschlossen. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit bleibt nichts anderes übrig, als mit den Rücklagen den Verdienstausfall auszugleichen. Eine Situation, die schnell zum finanziellen Desaster führt. Um dies zu verhindern, sollte der Krankheitsfall unbedingt durch eine entsprechende Versicherung abgedeckt werden, die genau auf die Belange Selbstständiger zugeschnitten ist. Die DKV bietet Selbstständigen und Freiberuflern für niedrige Beiträge ein Krankengeld an, das als Einkommensausgleich bei Arbeitsunfähigkeit dient.
Das Krankengeld der DKV wird zeitlich unbegrenzt ausgezahlt und das auf Wunsch schon ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Trotz der niedrigen monatlichen Beiträge für die Versicherung wird das Krankengeld auch für Sonn- und Feiertage berechnet und steht steuerfrei zur Verfügung. Die Höhe der Auszahlung wird individuell durch verschiedene Wahltarife vereinbart. Sollte sich die Einkommenssituation ändern, ist eine Anpassung der Beiträge möglich. Das Krankengeld der DKV dient so als zuverlässiger Schutz für Freiberufler und Selbstständige, die sicher sein wollen, dass sie auch im Krankheitsfall laufende Kosten bezahlen und Rechnungen begleichen können.
Unser Tipp: Auch Selbstständige und Freiberufler, die freiwillig gesetzlich versichert sind, müssen sich ab 2009* aktiv um ihr Krankengeld kümmern. Der gesetzliche Anspruch verfällt im Zuge der Gesundheitsreform. Da die neuen Wahltarife der gesetzlichen Kassen höhere Beiträge und eine dreijährige Vertragsbindung ohne Sonderkündigungsrecht beinhalten, ist das private Krankengeld der DKV nicht nur eine sichere, sondern auch eine besonders günstige Alternative. Die Beiträge für das Krankengeld der DKV können Sie einfach und schnell mit dem Online-Rechner ermitteln. Freiberufler finden Informationen zu den Leistungen und den Beiträgen in den speziellen Gruppenversicherungen.
* Freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherte Selbstständige und Freiberufler haben nach derzeitiger Gesetzeslage ihre Ansprüche auf Krankengeld seit dem 1. Januar 2009 grundsätzlich verloren.