Krankentagegeldversicherung - ab 97,20 Euro monatlich

Finanzielle Sicherheit trotz Gesundheitsreform - Das Krankengeld der DKV

  • Unbegrenzte Leistungsdauer - auch an Sonn- und Feiertagen, steuerfrei
  • Flexible Wahl des Leistungsbeginns
  • Möglichkeit zur Anpassung an die allgemeine Einkommensentwicklung

Krankengeld für Selbstständige: Berechnung leicht gemacht!

Ab 2009* fällt für Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, das Krankengeld weg. Der Gesetzgeber verpflichtet die Kassen gleichzeitig dazu, entsprechende Wahltarife anzubieten, die unter Vertragsbindung von drei Jahren und der Zahlung von zusätzlichen Beiträgen abgeschlossen werden können. Es gibt keine einheitliche Berechnung der Wahltarife. Die Krankenkassen entscheiden und ermitteln die Höhe der Prämien selber. Da die Krankentagegeldauszahlungen nicht querfinanziert werden dürfen, hängt diese Berechnung maßgeblich von der Mitgliederstruktur und der Nachfrage ab. Plötzliche Änderungen sind während der dreijährigen Vertragsbindung nicht ausgeschlossen. Leistungs- und Prämiensicherheit gibt es für Selbstständige und Freiberufler in der GKV ab 2009 nicht mehr.

Die sichere Alternative zum Wahltarif der GKV ist eine private Krankentagegeld Versicherung der DKV. Noch vor Vertragsabschluss können Sie ihr Krankentagegeld und die Prämien selber berechnen. Suchen Sie sich mit dem praktischen Krankengeldrechner einfach online Ihren Wunschtarif! Bei uns können Sie sich als Selbstständiger oder Freiberufler schon ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankentagegeld auszahlen lassen. Geben Sie die Wunschdaten einfach bei der Berechnung an. Nach der Berechnung Ihres individuellen Krankentagegelds und dem Abschluss des Versicherungsvertrags sind Sie 100prozentig auf der sicheren Seite. Die Berechnung des Tarifs ist für die DKV bindend und wird vertraglich festgelegt. Änderungen sind nur dann möglich, wenn Sie es ausdrücklich wünschen, denn Sie haben bei uns die Möglichkeit, Ihren Tarif während der Laufzeit anzupassen. Starten Sie noch heute den Krankentagegeldrechner! Sichern Sie sich zuverlässig mit der DKV ab, damit mögliche Verdienstausfälle im Krankheitsfall auch ab 2009 schnell und unkompliziert ersetzt werden.

 









 
 

* Freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherte Selbstständige und Freiberufler haben nach derzeitiger Gesetzeslage ihre Ansprüche auf Krankengeld seit dem 1. Januar 2009 grundsätzlich verloren.