Ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe
Freiberufler sind zwar ihr eigener Chef, müssen dafür aber auch im Krankheitsfall die finanziellen Verluste durch den Arbeitsausfall selber tragen. In der gesetzlichen Krankenkasse konnten Freiberufler bislang auf das Krankentagegeld zahlen. Ab 2009* fällt das finanzielle Sicherheitsnetz für freiwillig in der GKV Versicherte Selbstständige weg. Bei Arbeitsunfähigkeit wird das Loch in der Freiberufler Kasse ab Januar 2009 im Krankheitsfall von Tag zu Tag größer. Krankentagegeld für Freiberufler gibt es dann nur noch, wenn die Versicherten einen Wahltarif abschließen. Höhere Beiträge und eine Vertragsbindung von drei Jahren ohne Sonderkündigungsrecht - wie vom Gesetzgeber für die GKV festgelegt - sind jedoch keine Alternative zur bisherigen Regelung.
Freiberufler brauchen Sicherheit und einen Versicherungspartner, auf den sie sich 100prozentig verlassen können. Finanzielle Verluste im Krankheitsfall müssen zuverlässig und schnell abgefedert werden, damit laufende Rechnungen bezahlt werden können und das Konto nicht ins Minus gerät. Die DKV bietet Freiberuflern eine hervorragende Krankentagegeld Versicherung an, bei der sie flexibel wählen können. Eine Auszahlung des Krankentagegelds für Freiberufler ist bereits ab dem vierten Tag möglich. Die Höhe der Leistungen wird beim Vertragsabschluss verlässlich festgelegt. Tarifanpassungen sind im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit möglich, denn die berufliche und persönliche Situation kann sich ändern. Anders als die gesetzliche Krankenkasse kann die DKV als Privatversicherer nicht plötzlich einseitig die Bedingungen ändern. Mit Vertragsabschluss sind Sie auf der sicheren Seite und können im Krankheitsfall mit unkomplizierter Unterstützung rechnen. Freiberufler finden in unseren Gruppenversicherungen günstige Tarife fürs Krankengeld. Nutzen Sie Ihre Chance auf zeitlich unbegrenztes Krankentagegeld - Sonn- und Feiertage inklusive! Die Auszahlungen sind steuerfrei!
* Freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherte Selbstständige und Freiberufler haben nach derzeitiger Gesetzeslage ihre Ansprüche auf Krankengeld seit dem 1. Januar 2009 grundsätzlich verloren.