Ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe
Bislang waren Selbstständige in der gesetzlichen Krankenkasse bei längerer Arbeitsunfähigkeit durch ein Krankentagegeld abgesichert. Ab 2009* greift das neue Gesetz der Gesundheitsreform, bei dem das Krankengeld in der GKV für Freiberufler und Selbstständige wegfällt. Als Ersatz bieten die Krankenkassen Wahltarife an, die mit gravierenden Nachteilen verbunden sind. Nimmt der Versicherte das gesetzliche Krankengeld in Anspruch, bindet er sich für drei Jahre an die GKV, verzichtet auf sein Sonderkündigungsrecht und muss somit alle Änderungen während dieser Zeit akzeptieren, sei es eine Beitragserhöhung oder eine Änderung der Leistungen.
Die vernünftige Alternative zum gesetzlichen Krankengeld ist der Abschluss einer privaten Krankengeld Versicherung. Die DKV bietet Selbstständigen und Freiberuflern günstige Tarife an, die eine Arbeitsunfähigkeit zuverlässig absichern und die finanziellen Verluste auffangen. Die Leistungen im Krankheitsfall können bei Vertragsabschluss frei gewählt werden. Eine Auszahlung von Krankengeld ist bereits ab dem vierten Tag in vereinbarter Höhe möglich. Tarife und Leistungskatalog sind vertraglich festgeschrieben. Selbstständige und Freiberufler sind somit - anders als beim gesetzlichen Krankengeld - in der Lage, die Absicherung in Form eines Krankengelds flexibel und frei zu wählen. Anpassungen sind im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen jederzeit möglich.
Wer die Nachteile durch das Gesetz ab 2009 nicht tragen möchte, der sollte sich schon jetzt um die Anschlussversorgung ab Januar kümmern. Mit dem OnlineRechner der DKV bekommen Sie im Handumdrehen einen Überblick über die günstigen Angebote für Freiberufler und Selbstständige, unter Umständen können Sie auch Sonderkonditionen erhalten. Ob dies auch für Sie zutrifft, sagt Ihnen Ihr Ansprechpartner. Bitte füllen Sie das Kontaktformular aus und ergänzen noch Ihren Beruf.
* Freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherte Selbstständige und Freiberufler haben nach derzeitiger Gesetzeslage ihre Ansprüche auf Krankengeld seit dem 1. Januar 2009 grundsätzlich verloren.