Ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe
Sie sind Freiberufler oder Selbstständiger und freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert? Dann kommt ab 2009* eine Neuerung auf Sie zu, die zu erheblichen finanziellen Verlusten führen kann. Im Zuge der Gesundheitsreform fällt für Sie ab Januar der Anspruch auf Krankengeld weg. Das bedeutet, der Verdienstausfall bei längerer Arbeitsunfähigkeit wird nicht mehr aufgefangen.
Die Lösung: Entweder Sie entscheiden sich für einen Wahltarif Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, zahlen höhere Beiträge und binden sich drei Jahre ohne Sonderkündigungsrecht an die GKV, oder Sie entscheiden sich sofort für einen günstigen Tarif der PKV ohne langfristige Vertragsbindung. Beim Krankengeld der PKV haben Sie nicht nur die Möglichkeit, den Tarif an Ihre persönlichen Bedürfnisse anzupassen, Sie können auch wählen, ab welchem Tag das Krankengeld ausgezahlt werden soll. Die DKV zahlt Ihnen auf Wunsch bereits ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld aus. Ihr Verdienstausfall schlägt also im Krankheitsfall nicht groß zu Buche und Sie können sich ohne finanzielle Sorgen auskurieren.
Die private Krankenversicherung hat enorme Vorteile, denn der Krangengeld Tarif und die Leistungen können im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen geändert werden. So können Sie das Krankengeld der PKV flexibel an Ihre Bedürfnisse anpassen. Anders als bei der gesetzlichen Krankenkasse brauchen Sie nicht mit plötzlichen Änderungen rechnen, die Sie mangels Kündigungsrecht mittragen müssen. Die DKV hält für Freiberufler und Selbstständige günstige Krankengeld Tarife bereit. Verschaffen Sie sich einfach einen Überblick, indem Sie unseren Online Tarifrechner starten. Für Freiberufler stellen wir besondere Gruppenversicherungen bereit.
* Freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherte Selbstständige und Freiberufler haben nach derzeitiger Gesetzeslage ihre Ansprüche auf Krankengeld seit dem 1. Januar 2009 grundsätzlich verloren.