Ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe
Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, müssen sich ab 2009* auf eine Neuregelung einstellen. Ab Januar zahlt die GKV kein Krankengeld mehr für selbstständig Erwerbstätige und Freiberufler. Wer den Verdienstausfall bei längerer Krankheit und Arbeitsunfähigkeit durch ein Krankengeld absichern möchte, muss einen Zusatztarif wählen und höhere Beiträge zahlen. Das Krankentagegeld für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversichrung geht mit einer dreijährigen Vertragsbindung einher. Selbst bei Beitragserhöhungen ist ein Wechsel während dieser Zeit ausgeschlossen. Selbstständige, die sich nicht frühzeitig aktiv um eine entsprechende Absicherung kümmern, stehen ab Januar 2009 ohne finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall da.
Da die gesetzliche Neuregelung mit erheblichen Nachteilen für die Versicherungsnehmer verbunden ist, bietet sich der Abschluss einer privaten Krankengeld Versicherung an. Hier gibt es keine langfristigen Vertragsbindungen, die Leistungen sind unumstößlich festgelegt und der Krankengeld Tarif kann sogar während der Laufzeit individuell angepasst werden. Die DKV hat besonders günstige Pakete für Selbstständige und Freiberufler geschnürt, die im Krankheitsfall finanzielle Sicherheit brauchen. Schon ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit kann das Krankengeld der DKV ausgezahlt werden. Sonn- und Feiertage werden von der DKV ebenfalls berücksichtigt. Die Auszahlungen sind steuerfrei. Mit dem Tarifrechner verschaffen Sie sich schnell einen Überblick über die Konditionen und die Prämien. Die Vertreter der freien Berufe finden in den Gruppenversicherungen spezielle Tarife, die nicht nur günstig sondern auch verlässlich sind. Mit der DKV haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der Ihnen bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit schnell und unkompliziert zur Seite steht. Bei uns haben Sie Anspruch auf zeitlich unbegrenztes Krankentagegeld. Entscheiden Sie sich für das Krankentagegeld der DKV, sind Sie trotz Gesundheitsreform auch ab 2009 bestens abgesichert.
* Freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherte Selbstständige und Freiberufler haben nach derzeitiger Gesetzeslage ihre Ansprüche auf Krankengeld seit dem 1. Januar 2009 grundsätzlich verloren.