Krankentagegeldversicherung - ab 97,20 Euro monatlich

Finanzielle Sicherheit trotz Gesundheitsreform - Das Krankengeld der DKV

  • Unbegrenzte Leistungsdauer - auch an Sonn- und Feiertagen, steuerfrei
  • Flexible Wahl des Leistungsbeginns
  • Möglichkeit zur Anpassung an die allgemeine Einkommensentwicklung

Selbstständige in der GKV: Krankengeldzahlung fällt 2009* weg

Im Jahr 2009* wird die Krankengeldzahlung für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung neu geregelt. Ab Januar gehört das Krankengeld nicht mehr automatisch zum Leistungskatalog und kann nur durch einen Wahltarif inklusive Beitragserhöhung hinzu gebucht werden. Für Selbstständige und Freiberufler bedeutet das: Ab 2009 müssen sie sich aktiv um eine Absicherung des Verdienstausfalls bei Krankheit und längerer Arbeitsunfähigkeit kümmern, da der bestehende Krankengeldanspruch mit dem Jahreswechsel erlischt. Da die Nachfolgeregelung in Form der - bislang nicht näher definierten - Wahltarife erhebliche Nachteile mit sich bringt, sollten Selbstständige dringend über den Abschluss einer privaten Krankengeld Versicherung nachdenken.

Während der Wahltarif der gesetzlichen Krankenkasse voraussetzt, dass sich der Versicherte drei Jahre vertraglich bindet und auf sein Sonderkündigungsrecht verzichtet, erfolgt die Zahlung des Krankengelds durch die private Krankenversicherung ohne Wenn und Aber. Bei der DKV können Selbstständige und Freiberufler den Beginn der Krankengeld Zahlung frei wählen. Schon ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit ist eine Auszahlung möglich. Die Höhe der Krankengeldzahlung wird vertraglich festgelegt, so dass der Verdienstausfall zuverlässig aufgefangen wird. Die GKV kann Leistungen und Beiträge innerhalb der Zeit der Vertragsbindung ändern. Die private Krankenversicherung hat kein einseitiges Änderungsrecht, böse Überraschungen bleiben also aus.

 

Wenn Sie sich als Selbstständiger oder Freiberufler zuverlässig gegen Verdienstausfälle aufgrund längerer Krankheit absichern wollen, dann sind Sie mit der Krankengeldzahlung durch die DKV garantiert gut beraten. Flexible Tarife, sichere Vertragsvereinbarungen und günstige Angebote für Selbständige und die Vertreter der freien Berufe sprechen für sich. Nutzen Sie unseren Tarifrechner, um Ihren persönlichen Tarif zu gestalten. Mit dem DKV-Krankengeld sind Sie auch ab 2009 immer auf der sicheren Seite!









 
 

* Freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherte Selbstständige und Freiberufler haben nach derzeitiger Gesetzeslage ihre Ansprüche auf Krankengeld seit dem 1. Januar 2009 grundsätzlich verloren.