Krankentagegeldversicherung - ab 97,20 Euro monatlich

Finanzielle Sicherheit trotz Gesundheitsreform - Das Krankengeld der DKV

  • Unbegrenzte Leistungsdauer - auch an Sonn- und Feiertagen, steuerfrei
  • Flexible Wahl des Leistungsbeginns
  • Möglichkeit zur Anpassung an die allgemeine Einkommensentwicklung

Krankentagegeld: Wahltarife der gesetzlichen Krankenkasse haben Nachteile

Die Gesundheitsreform sieht ab 2009* im Bezug auf das Krankengeld Wahltarife für freiwillig in der GKV versicherte Selbstständige und Freiberufler vor. Der Ausdruck "Wahltarif" ist allerdings irreführend, suggeriert er doch, dass die Versicherten flexibel und frei entscheiden können. Fakt ist jedoch, dass zunächst einmal der Anspruch auf den Einkommensersatz "Krankentagegeld" entfällt. Wer die finanziellen Verluste bei längerer Krankheit und Arbeitsunfähigkeit absichern möchte, muss sich für besagten Wahltarif entscheiden, der nicht nur höhere Beiträge sondern auch eine dreijährige Vertragsbindung zur Folge hat. Während dieser Zeit dürfen die Versicherten weder die gesetzliche Krankenkasse wechseln noch in die Privatversicherung umsatteln.

Krankenkasse Wahltarife

Die GKV Wahltarife sind also mit erheblichen Nachteilen verbunden. Hinzu kommt, dass jede Krankenkasse ihre Wahltarife selber ausgestaltet. Sie sind abhängig von der Zahl der Versicherten, denn die Krankengeldzahlungen dürfen nicht querfinanziert werden. Gibt es nur wenige Mitglieder, die sich für den Wahltarif entscheiden, steigen zwangsläufig die Prämien. Dem Versicherten wird weder die Beitrags- noch die Leistungssicherheit garantiert. Da der Wahltarif ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen und Leistungseinschränkungen ausschließt, sind Selbstständige und Freiberufler Änderungen schutzlos ausgeliefert.

 

Die sinnvolle Alternative zum Wahltarif der GKV ist der Abschluss einer privaten Krankengeld Versicherung. Anders als die Krankenkasse gewährleistet die private Krankentagegeld Versicherung das ordentliche und außerordentliche Kündigungsrecht. Darüber hinaus sind die Tarife bei der DKV tatsächliche Wahltarife, denn Prämie und Leistung sind bei Vertragsabschluss wählbar. Versicherte können sich beispielsweise schon ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit ihr Krankengeld auszahlen lassen. Das Krankentagegeld der DKV ist ein sicherer Einkommensersatz für Selbstständige und Freiberufler, die krankheitsbedingt keine Einnahmen erzielen.









 
 

* Freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherte Selbstständige und Freiberufler haben nach derzeitiger Gesetzeslage ihre Ansprüche auf Krankengeld seit dem 1. Januar 2009 grundsätzlich verloren.